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Patronatserklärung zur Neutralisierung einer Überschuldung

Die Patronatserklärung ist in der Regel eine schriftliche Willenserklärung eines Patrons – aus dem französischen patronner („eintreten für“) abgeleitet – mit relativ freier Gestaltungsmöglichkeit.

1. November 2023

Patronatserklärung zur Neutralisierung einer Überschuldung

Was ist eine Patronatserklärung?

Die Patronatserklärung ist in der Regel eine schriftliche Willenserklärung eines Patrons – aus dem französischen patronner („eintreten für“) abgeleitet – mit relativ freier Gestaltungsmöglichkeit. Unter bestimmten, in der Erklärung zu fixierenden Umständen können sich daraus Verpflichtungen für den Patron ergeben, wie zum Beispiel Verluste auszugleichen, liquide Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Begünstigte zu unterstützen, wenn sie ihren wirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber einem Kreditgeber nicht vertragsgerecht nachkommen kann.


Die Patronatserklärung selbst hat keine rechtliche Definition und unterliegt keinen inhaltlichen Zwängen, sondern ist vielmehr eine freie Sicherheitserklärung. Die häufigsten Anwendungsformen sind dabei die Erklärung einer Muttergesellschaft, für die Kreditverpflichtungen einer Tochtergesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut einzutreten oder ein vorliegendes handels- bzw. insolvenzrechtliches Überschuldungsproblem zu lösen bzw. auch eine entsprechende Kreditwürdigkeit bei den Vertragspartnern der Tochtergesellschaft zu gewährleisten. An die Stelle einer Muttergesellschaft in einem Konzernkonstrukt können auch die Gesellschafter des betroffenen Unternehmens treten.

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Autoren: T.U. & S.F.

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